“Schwere Zeiten für Online-Magazine, Firmen und Betreiber privater Webseiten. Die Neufassung des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek sieht vor, dass digitale Inhalte zur Archivierung bei der Nationalbibliothek einzuliefern sind, sonst drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.” So tecchannel.
     Die Nationnalbibliothek liefert auch gleich eine Anleitung mit: “Alle zur Netzpublikation gehörenden Dateien müssen in eine Archivdatei gepackt werden, wobei als Dateiname eine vorher per E-Mail erhaltene Lieferungs-Identifikation und als Dateinamenserweiterung zip, tar, tgz oder tar.gz verwendet werden muss.”

Mehr Infos gibt es bei Süddeutsche Zeitung, tecchannel und zum Nachlesen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek.

Sacht mal, wie bekloppt ist diese Idee denn jetzt bitte? Einziger Vorteil der mir spontan einfällt: Vielleicht kann man ja in Zukunft seine Lieblingsporno Website ganz einfach per Fernleihe als CD ordern.


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  1. Rene, 21. September 2006, 14:37 Uhr

    Das ist ja noch beknackter als die GEZ-Gebühr für PCs. Es macht schon lange keinen Spaß mehr, in diesem Land zu leben.

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  2. Megerlin, 21. September 2006, 15:57 Uhr

    Also das würde jetzt auch dich betreffen, oder?
    Musst du dann deine Seite nur einmal einsenden oder auch jeden neuen Beitrag?

    Man, sind die unternehmungslustig…

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  3. Kai, 21. September 2006, 15:51 Uhr

    Wahrscheinlich pro Kommentar ein neues ZIP….

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  4. Thomas, 21. September 2006, 17:03 Uhr

    Noch eins…
    : )

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  5. tobias, 21. September 2006, 17:19 Uhr

    sag ma, denen fällt auch immer was neues ein wie man steuergelder möglichst schnell zum fenster rausschmeißen kann.

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